RechtKlar
Arbeitsrecht · KSchG · RDG §2-konform

Kündigung erhalten — in 3 Wochen klagen oder jetzt reagieren

§4 KSchG: Nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage. RechtKlar erstellt Ihr erstes Schreiben — Widerspruch, Begründungsanforderung oder Zeugnisanforderung — als professionelle Grundlage für Ihre weiteren Schritte.

Achtung: Kündigungsschutzklage — nur 3 Wochen Frist (§4 KSchG)!

Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Handeln Sie sofort — jeder Tag zählt.

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Welche Art der Kündigung haben Sie erhalten?

Jede Kündigungsform hat andere Formfehler — und andere Ansatzpunkte.

Fristlose Kündigung

Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist (§626 BGB).

Typische Formfehler:

  • Kein wichtiger Grund benannt
  • Frist von 2 Wochen zur Kenntnis überschritten
  • Betriebsrat nicht angehört
  • Kündigung nicht schriftlich

Betriebsbedingte Kündigung

Kündigung wegen wirtschaftlicher Gründe oder Umstrukturierung im Betrieb.

Typische Formfehler:

  • Sozialauswahl fehlerhaft oder nicht begründet
  • Keine Begründung der unternehmerischen Entscheidung
  • Vergleichbare Stellen nicht berücksichtigt
  • Massenentlassungsanzeige fehlt

Ordentliche Kündigung

Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.

Typische Formfehler:

  • Falsche Kündigungsfrist angewendet
  • Schriftform nicht gewahrt
  • Personen- oder verhaltensbedingt: Abmahnung fehlt
  • Sonderkündigungsschutz ignoriert

Was RechtKlar für Sie erstellt

Professionell formuliert, rechtssicher nach RDG §2 — als Grundlage für Ihre Kündigungsschutzklage.

Widerspruch gegen fristlose Kündigung

Formelles Widerspruchsschreiben mit Aufforderung zur Stellungnahme und Fristsetzung — benennt konkrete Formmängel nach §626 BGB.

Begründungsanforderung (betriebsbedingt)

Schreiben zur Anforderung der Begründung der Sozialauswahl und der unternehmerischen Entscheidung — Grundlage für spätere Klage.

Anforderung Arbeitszeugnis

Formelle Anforderung des qualifizierten Arbeitszeugnisses nach §109 GewO — mit Fristsetzung und Hinweis auf rechtliche Folgen.

Abfindungsanfrage (Premium)

Formelle Anfrage zur außergerichtlichen Einigung über eine Abfindung — Basis: §1a KSchG, 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Wichtiger Hinweis: RechtKlar ist kein Anwalt — aber Ihr erster Schritt

RechtKlar erstellt Ihr erstes Schreiben nach RDG §2 — das ist keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Vertretung. Für die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht benötigen Sie einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Unser Schreiben schafft jedoch die professionelle Grundlage: dokumentiert Ihre Position, setzt Fristen und zeigt dem Arbeitgeber, dass Sie es ernst meinen. Viele Arbeitgeber reagieren bereits auf dieses Stadium.

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Wir übergeben Ihren Fall warm an einen unserer Kooperationsanwälte im Arbeitsrecht.

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Häufige Fragen zur Kündigung

Alles Wichtige zu Kündigungsschutz, Fristen und Abfindung.

Wie kann ich eine fristlose Kündigung anfechten?

Bei einer fristlosen Kündigung haben Sie das Recht, schriftlich Widerspruch einzulegen und eine detaillierte Begründung zu verlangen. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund nach §626 BGB nachweisen — und die 2-Wochen-Frist seit Kenntnis des Grundes eingehalten haben. RechtKlar erstellt Ihr Widerspruchsschreiben als ersten Schritt. Für die anschließende Kündigungsschutzklage benötigen Sie einen Anwalt. Die Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§4 KSchG).

Kann ich eine Abfindung verlangen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es grundsätzlich nicht — jedoch besteht insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen häufig Verhandlungsspielraum. Nach §1a KSchG kann der Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet. Das Premium-Paket von RechtKlar enthält eine formelle Abfindungsanfrage als Verhandlungsgrundlage.

Was gilt, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift (unter 6 Monate / unter 10 Mitarbeiter)?

Das KSchG greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§1 Abs. 1 KSchG) und in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern. Auch außerhalb des KSchG-Schutzes gibt es jedoch Ansatzpunkte: Einhaltung von Formvorschriften und Kündigungsfristen, Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit, Betriebsratsmitglieder) sowie allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). RechtKlar prüft Ihren Fall individuell.

Brauche ich für die Kündigungsschutzklage zwingend einen Anwalt?

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang (§11 ArbGG) — Sie können sich theoretisch selbst vertreten. In der Praxis empfiehlt sich jedoch dringend anwaltliche Vertretung, da Verhandlungstaktik, Fristen und Rechtskenntnis entscheidend sind. RechtKlar erstellt das erste Schreiben und bietet auf Wunsch eine Warm-Übergabe an einen spezialisierten Kooperationsanwalt im Arbeitsrecht.

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