Abmahnung erhalten? Gegendarstellung in 24–48h
Nicht unterschreiben, nicht ignorieren — aber richtig reagieren. Wir formulieren für Sie eine sachliche, rechtssichere Gegendarstellung, die zur Personalakte geht oder die Abmahnkanzlei abweist.
Wichtig: Keine Unterlassungserklärung unterschreiben ohne Prüfung! Eine voreilig unterzeichnete Erklärung kann Sie bei jedem weiteren Verstoß 5.000–15.000 EUR kosten.
Welche Art von Abmahnung haben Sie erhalten?
Arbeitgeber-Abmahnung
Ihr Arbeitgeber rügt ein konkretes Fehlverhalten — z. B. Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder eine Nebenpflichtverletzung — und droht mit weiteren Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
- Gegendarstellung zur Personalakte
- Sachliche Richtigstellung der Vorwürfe
- Kein Anwalt erforderlich (RDG §2)
Rechtsgrundlage: § 626 BGB · § 1 KSchG
Abmahnkanzlei (Urheberrecht / Wettbewerb)
Eine Anwaltskanzlei fordert Sie im Auftrag eines Rechteinhabers auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen — typischerweise wegen Filesharing, unerlaubt genutzter Fotos oder fehlender Impressumsangaben.
- Abweisungsschreiben bei unberechtigter Abmahnung
- Fristenmanagement & schriftliche Reaktion
- Keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung
Rechtsgrundlage: § 97a UrhG · §§ 3, 8 UWG
So funktioniert es
Fall schildern
Sie senden uns Ihre Abmahnung und schildern kurz Ihre Sicht auf den Sachverhalt — per Kontaktformular oder E-Mail.
Gegendarstellung erstellen
Unser Team erstellt Ihr Dokument innerhalb von 24–48h: sachlich, präzise und RDG §2-konform. Sie erhalten einen Entwurf zur Freigabe.
Per Fax zugestellt
Nach Ihrer Freigabe versenden wir das Schreiben per Fax an Ihren Arbeitgeber oder die Abmahnkanzlei. Inklusive Sendebericht.
Was Sie von uns bekommen
Gegendarstellung zur Personalakte
Schriftliche Erwiderung auf die Arbeitgeber-Abmahnung, die formell korrekt zur Personalakte verlangt wird.
Sachliche Richtigstellung
Klare, ruhige Darlegung Ihrer Sichtweise — ohne Emotionen, aber mit konkretem Bestreiten der Vorwürfe.
Abweisungsschreiben an Kanzlei
Falls die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei kam: schriftliche Zurückweisung ohne Zahlungsversprechen.
Nachfass bei Wiederholung (Premium)
Wird die Abmahnung wiederholt oder die Kanzlei nachhakt, reagieren wir erneut — inklusive im Premium-Paket.
Transparente Preise
Standard
29€
einmalig, inkl. MwSt.
- Gegendarstellung oder Abweisungsschreiben
- Erstellung innerhalb 24–48h
- Fax-Zustellung mit Sendebericht
- 1 Korrekturschleife inklusive
- RDG §2-konform
Premium
69€
einmalig, inkl. MwSt.
- Alles aus Standard
- Nachfass bei Wiederholung der Abmahnung
- Telefonische Kurzberatung (15 Min.)
- Prüfung auf formelle Mängel der Abmahnung
- Priorität-Bearbeitung (unter 24h)
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für verbindliche Rechtsauskunft und bei drohendem Kündigungsschutzverfahren empfehlen wir einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Bin ich verpflichtet, eine Gegendarstellung zu schreiben?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Sie haben jedoch das Recht, eine Gegendarstellung zu verlangen, die zu Ihrer Personalakte genommen wird. Dieses Recht ist arbeitsrechtlich anerkannt und ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Gerade bei unberechtigten oder übertriebenen Vorwürfen ist es sinnvoll, dieses Recht auch zu nutzen.
Wie lange habe ich Zeit, auf eine Abmahnung zu reagieren?
Bei einer Arbeitgeber-Abmahnung gibt es keine gesetzliche Frist für die Gegendarstellung — Sie können sie jederzeit einreichen. Zeitnah (1–2 Wochen) ist aber besser. Bei einer Abmahnkanzlei ist die gesetzte Frist verbindlich, üblicherweise 7–14 Tage. Lassen Sie diese nicht ungenutzt verstreichen, denn das kann zur einstweiligen Verfügung führen.
Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein — zumindest nicht ungeprüft. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung enthält häufig zu weit gefasste Formulierungen und setzt Sie unter Vertragsstrafe (oft 5.000–15.000 EUR je Verstoß). Unterschreiben Sie diese nur nach anwaltlicher Prüfung, ggf. in modifizierter Form. Wenn der Vorwurf nicht zutrifft, kann die Abmahnung vollständig zurückgewiesen werden.
Brauche ich zwingend einen Anwalt für die Gegendarstellung?
Für eine einfache Gegendarstellung zur Personalakte ist kein Anwalt erforderlich — RechtKlar erstellt diese als Pre-Legal-Service RDG §2-konform ab 29€. Einen Anwalt sollten Sie hinzuziehen, wenn eine Kündigung droht, eine Abmahnkanzlei Schadensersatz in signifikanter Höhe fordert oder Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung benötigen.
Abmahnung vom Arbeitgeber – was tun?
Nicht warten. Nicht ignorieren. RechtKlar erstellt Ihre Gegendarstellung schnell und kosteneffizient — ohne teure Kanzleistunden. In 24–48h fertig, per Fax zugestellt.
Weitere Leistungen
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. RechtKlar bietet Pre-Legal-Services nach RDG §2 an. Für verbindliche Rechtsauskunft wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.